B-Stipendien

Forschungsstipendien

für Professoren, die während eines Freisemesters Forschungsvorhaben in Deutschland durchführen möchten. Dauer: 6 Monate; nicht verlängerbar.

Auswahlkriterien

Bei der Auswahl einer Stipendiatin/eines Stipendiaten werden mehrere Punkte berücksichtigt: z.B. Ausgewähltes Forschungsprojekt, Fähigkeit zu interdisziplinärer Arbeit und Sprachkenntnisse. 

Das Forschungsprojekt muss mit den Zielen des ICALA übereinstimmen.
Die Forschungen und akademischen Aktivitäten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen in christlichem Geist unternommen und durchgeführt werden.
Die A- und B-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sind zur Rückkehr in ihr Heimatland bereit und – soweit es in ihren Möglichkeiten liegt – zur Zusammenarbeit mit dem jeweiligen örtlichen Beirat.
Die (ehemaligen) Stipendiatinnen und -Stipendiaten sind bereit und fähig zu interdisziplinärer Arbeit in den örtlichen Arbeitsgruppen und den internationalen interdisziplinären Seminaren.

Sprachkenntnisse

Die lateinamerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen Deutschkenntnisse nachweisen, die mindestens dem Niveau B1 entsprechen. Es wird erwartet, dass die deutschen Stipendiatinnen und Stipendiaten nachweislich die Fähigkeit besitzen, ein Gespräch auf Spanisch zu führen.

Reisekosten

Das ICALA kommt für 100% der Reisekosten des Hin- und Rückflugs des Stipendiaten/der Stipendiatin auf. 

Einschreibung und Immatrikulation

Die Einschreibung an einer deutschen Universität muss für das Sommersemester (April-Juli) und für das Wintersemester (Oktober-März) jeweils ein halbes Jahr vor Beginn des Semesters erfolgen. Die genauen Termine sind mit den jeweiligen Universitäten bzw. Fachhochschulen abzustimmen.

 

Um sich einzuschreiben, muss der Doktorand/die Doktorandin folgende Dokumente vorlegen:

  1. Abschlusszeugnis der Oberschule
  2. sämtliche Studienzeugnisse
  3. Zeugnis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe II des Goethe-Instituts (ein niedrigeres Niveau wird nicht akzeptiert).

Die Zeugnisse müssen im Heimatland von einem offiziellen Übersetzer übersetzt worden sein. Der Stipendiat/die Stipendiatin muss der Geschäftsstelle des ICALA in Deutschland die beglaubigten Kopien der Dokumente zusammen mit den jeweiligen Übersetzungen zuschicken, damit er an der Universität eingeschrieben werden kann.

 

Nach der Einschreibung muss der Stipendiat/die Stipendiatin eine Deutschprüfung (DSH oder Äquivalente) an der Universität ablegen, an der er/sie studieren will, und sich nach bestandener Prüfung immatrikulieren.

 

Um sich zu immatrikulieren, muss der Stipendiat/die Stipendiatin neben den oben genannten Dokumenten die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Schriftliche Zusage des Betreuers/der Betreuerin der Doktorarbeit.
  • Zeugnis darüber, die Deutschprüfung (DSH oder Äquivalente) an selbiger Universität bestanden zu haben.
  • Studentenvisum.
  • Krankenversicherungsbescheinigung (diese wird in Deutschland ausgestellt).
  • Bescheinigung darüber, dass der im Heimatland erlangte Titel dem Stipendiaten/der Stipendiatin erlaubt, eben dort eine Doktorarbeit durch zu führen.
  • Schriftliche Zusage der Fakultät, an der die Promotion durchgeführt werden soll.
  • In einigen Fällen ist darüber hinaus ein Exemplar der Lizentiats Arbeit bzw. der Magisterarbeit erforderlich.

Es ist äußerst wichtig, sich genau über die an der gewählten Universität geltenden Promotionsbedingungen zu informieren. Es genügt nicht, einen Doktorvater/eine Doktormutter zu haben, da dieser sich nur mit den wissenschaftlichen Aspekten der Arbeit befasst, nicht aber mit technischen und behördlichen Details. Es ist wichtig, sich darüber zu informieren, ob mit dem letzten im Heimatland erworbenen akademischen Titel in Deutschland eine Promotionsarbeit durchgeführt werden kann bzw. ob von der gewählten Universität möglicherweise zusätzliche Anforderungen gestellt werden.