A-Stipendien

Promotionsstipendien

zur Durchführung eines Postgraduiertenstudiums in Deutschland.

Dauer: 24 Monate; verlängerbar. Beinhaltet einen 3-6-monatigen Deutsch-Aufbaukurs.

Aufgaben der A-Stipendiaten und -Stipendiatinnen

Die Stipendiaten und Stipendiatinnen gehen ihrem wissenschaftlichen Projekt nach, das mit den allgemeinen Zielen des ICALA und der zukünftigen interdisziplinären Arbeit in Einklang steht. Die Förderungsdauer erstreckt sich auf 24 Monate. Das Stipendium kann aufgrund wichtiger Gründe verlängert werden. 

Für die zweimal im Jahr stattfindenden Sitzungen des Kuratoriums muss der Stipendiat/die Stipendiatin einen Bericht über den Stand seiner Arbeit vorlegen.

Ebenfalls zweimal im Jahr finden Treffen der Stipendiaten und Stipendiatinnen in Deutschland statt. Diese Versammlungen dienen einem wissenschaftlichen und kulturellen Ziel sowie dem Kontakt mit dem Kuratorium und dem Austausch untereinander.

Visum für Deutschland

Für die A-Stipendiaten und -Stipendiatinnen ist es unerlässlich, im Heimatland ein Studentenvisum zu beantragen, da der- oder diejenige, der oder die mit einem Touristenvisum einreist, in Deutschland nicht studieren darf. Für ein Studentenvisum sind unter anderem eine Stipendienbescheinigung (die das ICALA ausstellt) und eine schriftliche Zusage des deutschen Betreuers/der deutschen Betreuerin der Doktorarbeit notwendig.

Auswahlkriterien

Bei der Auswahl einer Stipendiatin/eines Stipendiaten werden mehrere Punkte berücksichtigt: z.B. Ausgewähltes Forschungsprojekt, Fähigkeit zu interdisziplinärer Arbeit und Sprachkenntnisse. 

Das Forschungsprojekt muss mit den Zielen des ICALA übereinstimmen.
Die Forschungen und akademischen Aktivitäten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen in christlichem Geist unternommen und durchgeführt werden.
Die A- und B-Stipendiatinnen und -Stipendiaten sind zur Rückkehr in ihr Heimatland bereit und – soweit es in ihren Möglichkeiten liegt – zur Zusammenarbeit mit dem jeweiligen örtlichen Beirat.
Die (ehemaligen) Stipendiatinnen und -Stipendiaten sind bereit und fähig zu interdisziplinärer Arbeit in den örtlichen Arbeitsgruppen und den internationalen interdisziplinären Seminaren.

Sprachkenntnisse

Die lateinamerikanischen Stipendiatinnen und Stipendiaten müssen Deutschkenntnisse nachweisen, die mindestens dem Niveau der Mittelstufe II des Goethe-Instituts entsprechen. Es wird erwartet, dass die deutschen Stipendiatinnen und Stipendiaten nachweislich die Fähigkeit besitzen, ein Gespräch auf Spanisch zu führen.

Reisekosten

Das ICALA kommt für 100% der Reisekosten des Hin- und Rückflugs des Stipendiaten/der Stipendiatin - sowie im Falle eines A-Stipendiums für 50% der Reisekosten der Familie - auf. Hat der Stipendiat/die Stipendiatin eine Familie, so wird er/sie zunächst ohne seine/ihre Familie anreisen. Seine/ihre Familie wird nachkommen können, sobald er/sie den Deutschkurs abgeschlossen hat, an einer deutschen Universität immatrikuliert ist und eine Wohnung gefunden hat.

Einschreibung und Immatrikulation

Die Einschreibung an einer deutschen Universität muss für das Sommersemester (April-Juli) und für das Wintersemester (Oktober-März) jeweils ein halbes Jahr vor Beginn des Semesters erfolgen. Die genauen Termine sind mit den jeweiligen Universitäten bzw. Fachhochschulen abzustimmen.

 

Um sich einzuschreiben, muss der Doktorand/die Doktorandin folgende Dokumente vorlegen:

  1. Abschlusszeugnis der Oberschule
  2. sämtliche Studienzeugnisse
  3. Zeugnis über deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau der Mittelstufe II des Goethe-Instituts (ein niedrigeres Niveau wird nicht akzeptiert).

Die Zeugnisse müssen im Heimatland von einem offiziellen Übersetzer übersetzt worden sein. Der Stipendiat/die Stipendiatin muss der Geschäftsstelle des ICALA in Deutschland die beglaubigten Kopien der Dokumente zusammen mit den jeweiligen Übersetzungen zuschicken, damit er an der Universität eingeschrieben werden kann.

 

Nach der Einschreibung muss der Stipendiat/die Stipendiatin eine Deutschprüfung (DSH oder Äquivalente) an der Universität ablegen, an der er/sie studieren will, und sich nach bestandener Prüfung immatrikulieren.

 

Um sich zu immatrikulieren, muss der Stipendiat/die Stipendiatin neben den oben genannten Dokumenten die folgenden Dokumente vorlegen:

  • Schriftliche Zusage des Betreuers/der Betreuerin der Doktorarbeit.
  • Zeugnis darüber, die Deutschprüfung (DSH oder Äquivalente) an selbiger Universität bestanden zu haben.
  • Studentenvisum.
  • Krankenversicherungsbescheinigung (diese wird in Deutschland ausgestellt).
  • Bescheinigung darüber, dass der im Heimatland erlangte Titel dem Stipendiaten/der Stipendiatin erlaubt, eben dort eine Doktorarbeit durch zu führen.
  • Schriftliche Zusage der Fakultät, an der die Promotion durchgeführt werden soll.
  • In einigen Fällen ist darüber hinaus ein Exemplar der Lizentiats Arbeit bzw. der Magisterarbeit erforderlich.

Es ist äußerst wichtig, sich genau über die an der gewählten Universität geltenden Promotionsbedingungen zu informieren. Es genügt nicht, einen Doktorvater/eine Doktormutter zu haben, da dieser sich nur mit den wissenschaftlichen Aspekten der Arbeit befasst, nicht aber mit technischen und behördlichen Details. Es ist wichtig, sich darüber zu informieren, ob mit dem letzten im Heimatland erworbenen akademischen Titel in Deutschland eine Promotionsarbeit durchgeführt werden kann bzw. ob von der gewählten Universität möglicherweise zusätzliche Anforderungen gestellt werden.